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Grundrechte bewahren und nicht beschädigen

zuletzt bearbeitet am 15.12.2025

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Kunstinstallation 'Grundgesetz 49' des israelischen Künstlers Dani Karavan am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin-Mitte Kunstinstallation am Jakob-Kaiser-Haus

Der israelische Künstler Dani Karavan schuf in den 1990er Jahren die Kunstinstallation "Grundgesetz 49" am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin-Mitte. Er gravierte mit einem Laser auf 19 Glasplatten die 19 Grundrechte des Grundgesetzes. Vor einigen Jahren wurde das Kunstwerk geschändet. In der freien Enzyklopädie Wikipedia findet man dazu folgenden halbwahren Satz: "Am 4. März 2023 wurde sein Werk von sechs Personen mit einer schwarzen Leim-Farb-Mischung begossen."

Bildschirmfoto Farbanschlag auf das Kunstwerk

Es waren nicht irgendwelche anonymen "Personen", welche am 4. März 2023 diesen Anschlag verübten, sondern es war die "Letzte Generation", die sich nicht entblödete, diese Untat auch noch zu filmen und auf dem Internetportal Twitter (jetzt X) zu veröffentlichen. Die damalige Überschrift lautete: "Monument der Grundrechte in 'Erdöl' getränkt".

Die Urheberschaft war und ist allseits bekannt. Sie wurde und wird weiterhin im Wikipedia-Lexikon verschwiegen. An dieser Stelle muss eine Warnung ausgesprochen werden: Leute, übernehmt nicht alles kritiklos von Wikipedia!

Thomas Haldenwang (CDU) war von 2018 bis 2024 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er sah keinen Handlungsbedarf bei Gruppierungen der Klima-Bewegung. Ausdrücklich lobte er die Gruppe "Fridays for Future" für ihr Engagement. Aktivisten der "Letzten Generation", die sich auf Straßen festkleben und Kunstwerke in Museen beschädigen, würden zwar Straftaten begehen, wären aber keine Extremisten, da sie den Staat nicht bedrohen. Wörtlich sagte er beim Demokratie-Forum im Hambacher Schloss am 16.11.2022:

"Die sagen: He, Regierung, ihr habt so lange geschlafen! Ihr, Regierung, müsst jetzt endlich mal was tun! Anders kann man gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man eben die Funktionsträger zum Handeln auffordert."

Das kann und darf man so sehen. Wenn das aber zu einseitigen Scheuklappen-Bewertungen führt, wird es kritisch. Und richtig gefährlich wird es, wenn solche ungleichen Einschätzungen Gedankengut des Chefs einer Behörde sind, deren Hauptauftrag eigentlich im Schutz der Verfassung besteht. Aber während die einen als die Guten eingeordnet werden, gibt es natürlich andererseits die Bösen. Haldenwang im Januar 2022 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

"Ob das jetzt Corona ist oder die Flüchtlingspolitik. Oder auch die Flutkatastrophe: Da hat man teilweise die gleichen Leute gesehen, die versuchten, den Eindruck zu vermitteln, der Staat versage und tue nichts für die Menschen."

Ein Kopf, der in einer Schraubzwinge eingespannt ist Grafik von Gerd Altmann auf Pixabay

Wir können uns merken: Wenn man sich als Bürger gegen die Übergriffigkeit des Staates wehrt, ist man Staatsgefährder und Extremist. Verdächtigt, weil man seine Grundrechte wahrnimmt. Ohne andere zu nötigen oder sinnlose Sachbeschädigungen zu begehen. So geht also Demokratie heute - in Deutschland.

Haldenwang wollte sich den Lebensabend nach seiner Zeit beim Verfassungsschutz verschönern und strebte statt ödem Rentnerdasein ein Mandat für den Bundestag an. Die Wähler machten ihm allerdings einen Strich durch die Rechnung und so verpasste er 2025 den Einzug in den 21. Deutschen Bundestag. Ein schrecklicher Verlust für die Republik.

Die Grundrechte

Es gibt natürlich Gesetze, an die sich alle zu halten haben. Dazu zählt insbesondere die Verfassung, die sich dieser Staat 1949 (nach einer Diktatur) gegeben hat.

Ich berufe mich ausdrücklich auf die von den oben erwähnten Kunstvandalen verunstalteten Artikel des deutschen Grundgesetzes. Im ersten und wichtigsten Absatz von Artikel 3 heißt es kurz und knapp:

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Und in Artikel 5 steht im ersten Absatz:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Leute, lasst Euch nicht einschüchtern. Nicht nur das Recht auf eine eigene Meinung ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, sondern sogar ein Widerstandsrecht. Dieses Recht wurde 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung ausdrücklich eingefügt und lautet:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

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